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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand:  24.07.2025

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1 . Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrags, der zwischen dem Kunden und Event Media Wendrock (oder DJ genannt) abgeschlossen wird. Höhere Gewalt, Gewerbeeinstellung, Maßnahmen von Behörden oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden Event Media Wendrock von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.

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2 . Angebot
a) Alle Angebote sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Die im Internet, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen angegebenen Preise und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht im Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
b) Die Angebotsfrist ist auf jedem Angebot schriftlich festgehalten und beträgt in der Regel 14 Tage.

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3 . Vertragsabschluss
a) Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch die Unterschrift des Kunden zustande. 
b) Alle Verträge werden bei Unterzeichnung durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung, rechtskräftig.

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4 . Widerruf und Rücktritt vom Vertrag
a) Der Kunde kann als Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei Event Media Wendrock ohne Angaben von Gründen schriftlich per E-Mail oder per Post widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
b) Ein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag ist nach Verstreichen der Widerrufsfrist nicht möglich. Event Media Wendrock kann jedoch nach eigenem Ermessen eine Stornierung aus Kulanz vornehmen. Hierbei fallen Stornierungsgebühren nach der folgenden Kostentabelle an:
Stornierungszeitraum vor Veranstaltung: Stornierungsgebühr
mehr als 6 Monate: 30% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
weniger als 6 und mehr als 3 Monate: 50% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
weniger als 3 und mehr als 1 Monat(e): 75% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
weniger als 1 Monat: 100% des im Vertrag festgehaltenen Betrags
c) Als Unternehmer ist generell kein Rücktritt von einem bereits geschlossenen Vertrag möglich.

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5 . Vorauszahlung
a) Falls im Vertrag angegeben, so fällt bei einer Buchung eine Vorauszahlung an, die Höhe der Vorauszahlung ist im Vertrag festgehalten. Die Vorauszahlung ist bis zum im Vertrag genannten Termin zu zahlen. In Ausnahmefällen ist eine Zahlung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
b) Bei einem Ausführungstermin innerhalb der 14-Tage-Frist (siehe 3b) ist die Vorauszahlung spätestens bis unmittelbar vor Ausführungsbeginn zu zahlen.
c) Geht die Vorauszahlung nicht binnen der angegebenen Frist ein, so erlischt der geschlossene Vertrag. Dieser Fall wird wie ein Rücktritt vom Vertrag laut 4b gewertet.

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6 . Preise, Zahlung und Verzug
a) Die Angabe der Preise erfolgt ohne Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG. Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.

Es kommen stets die am Tage der definitiven Buchung gültigen Preise zur Abrechnung.
b) Die vereinbarte Gage ist nach erbrachter Leistung in voller Höhe und ohne Abzüge zu begleichen. Die jeweilige Zahlungsmethode (Barzahlung, Vorauszahlung, Anzahlung, Überweisung) ist im Vertrag entsprechend festgehalten. Bei Überweisung ist ein Zahlungsziel von 7 Tagen auf der Rechnung ausgewiesen.
c) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Event Media Wendrock berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadensersatz zu fordern. Weiterhin ist Event Media Wendrock berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben.
d) Alle durch den Zahlungsverzug bedingten Kosten (Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Gerichtskosten etc.) sind in vollem Umfang durch den Kunden zu begleichen.

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7 . Leistungserfüllung
a) Die Leistungserfüllung durch Event Media Wendrock als Discjockey umfasst die im Vertrag angegebenen Leistungen. Diese umfassen generell das Auflegen von Musik (auch Hintergrundmusik) im vereinbarten Zeitraum. Sollte von Event Media Wendrock keine Technik gestellt bzw. aufgebaut werden, so ist vom Veranstalter spezielles Equipment (siehe 8b) zu stellen.
b) Falls im Vertrag festgehalten, umfasst die Leistungserbringung die Anlieferung, den Auf- und Abbau sowie den Abtransport von Ton- und Lichttechnik am vereinbarten Veranstaltungsort.
c) Anlieferung und Abtransport finden, sofern nichts anderes vereinbart, direkt vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Die Standardaufbauzeit beträgt ca. 1 - 1,5 Stunden. Die genannten Zeiten gelten für Musik- und Lichtanlagen bis ca. 100 Personen. Die genaue Zeit für den Aufbau ist im Vertrag festgehalten und kann bei Mehraufwand und größerer Technik von den zuvor genannten Zeiten abweichen.
d) Falls ein Aufbau/Abbau zu anderen Zeiten gewünscht ist, so fällt jeweils pro Anfahrt zusätzlich eine Anfahrts-/Aufwandspauschale von 150,00 EUR pro angebrochene 100 Kilometer an. Sollte der Aufbau bereits einen oder mehrere Tage zuvor erfolgen, so ist Event Media Wendrock berechtigt, pro Tag einen Mehraufwand von 50 % des vereinbarten Preises für die Technik zu verlangen. Gleiches gilt für den Abbau, wenn dieser nicht unmittelbar nach der Veranstaltung stattfinden kann.
e) Die Discjockey-Tätigkeit beginnt und endet zu den im Vertrag angegebenen Zeitpunkten. Die Tätigkeit des DJs beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem Musik- und/oder Sprachbeschallung stattfindet. Auch Hintergrundmusik zählt zur Arbeitszeit des DJs, auch wenn dieser nur eine CD bzw. Playlist vom Laptop ablaufen lässt. Sollte Event Media Wendrock auf Kundenwunsch früher mit seiner Tätigkeit beginnen oder länger als vereinbart spielen, so wird diese Zeit mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz berechnet.
f) Sollten einzelne Geräte während des Zeitraumes der Leistungserbringung ausfallen, verringert sich der vereinbarte Endpreis nur um den Einzelpreis des betroffenen Geräts. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der gesamten Anlage und schlagen Regulierungsversuche durch Event Media Wendrock fehl, erhöht sich die Haftung höchstens auf den gesamten vereinbarten Preis. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Seiten des Kunden sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
g) Bei bereits installierter Musik- und/oder Lichttechnik übernimmt Event Media Wendrock keine Garantie und Haftung für die einwandfreie Funktionstüchtigkeit der Anlage. Eventuelle schlechte Qualität der Beschallung o. ä. sind auf die bereits installierte Technik zurückzuführen und führen nicht zu einer Minderung des zu zahlenden Endpreises. Falls weiteres Equipment durch Event Media Wendrock an eine bereits bestehende Anlage angeschlossen werden soll, so erstreckt sich die Haftung nur auf die von Event Media Wendrock installierten Komponenten. Für Schäden, die an bereits vor Ort installierten Geräten entstehen, haftet Event Media Wendrock nicht; es sei denn, es ist nachweislich durch ihn zu verantworten (bei z. B. grob fahrlässiger Handlungsweise).

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8 . Pflichten des Kunden
a) Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden an der Technik (Musikanlage, Lichtanlage, sonstiges Equipment etc.), die durch Gäste oder ihn selbst entstehen.
b) Bei einer reinen DJ-Buchung (ohne Technik) ist von Seiten des Veranstalters Equipment nach Absprache mit Event Media Wendrock zu stellen. Die Auflistung der Technik ist im Vertrag zusätzlich entsprechend aufgeführt. Sollte anderweitige Technik benötigt werden, so ist diese ebenfalls im Vertrag aufgelistet. Sollte Event Media Wendrock (oder ein eventuell vermittelter DJ) die vorgenannte bzw. im Vertrag aufgeführte Technik nicht vorfinden, so liegt es im Ermessen des Discjockeys, ob er auflegt oder nicht. Sollte der DJ sich dazu entscheiden, nicht aufzulegen, so ist die im Vertrag festgehaltene Gage trotzdem in voller Höhe zu begleichen.
c) Der Kunde stellt die erforderliche(n) Fläche(n) für den Aufbau der Technik zur Verfügung und hält diese entsprechend frei und sorgt dafür, dass die Technik jederzeit witterungsbedingt entsprechend sicher und trocken steht. Je nach gebuchter Technik wird folgende Fläche benötigt:

gebuchte Technik: benötigte Fläche

DJ-Technik / DJ Tisch: 2 m x 1,50 m
Tontechnik: ca. 1 Quadratmeter pro Lautsprecher auf Stativ
Lichttechnik: ca. 1 Quadratmeter
zusätzliche Technik: nach Absprache 
d) Der Kunde hat für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen und diese für die Dauer der Veranstaltung zu gewährleisten. Bei kleineren Musik- und Lichtanlagen reicht eine einzeln abgesicherte Steckdose (230V) aus. Hier dürfen keine weiteren Geräte, die viel Strom verbrauchen (z.B. Kühlschränke, Heizplatten) angeschlossen sein. Bei größeren Anlagen werden zwei getrennt abgesicherte Steckdosen (230V) benötigt. Sollte Drehstorm (3/400 Volt) benötigt werden, so ist dies im Vertrag festgehalten. Die benötigten Stromquellen sollten in möglichst unmittelbarer Umgebung des DJ-Pultes vorhanden sein. Für Schäden, die durch fehlerhaften Strom (Überspannung, Spannungsabfall etc.) an den von Event Media Wendrock installierten Geräten entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe.
e) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind in voller Höhe vom Veranstalter zu entrichten. Auf Wunsch wird Ihnen eine Übersicht der gespielten Lieder zur Vorlage bei der GEMA vom DJ ausgehändigt. Falls eine solche Übersicht benötigt wird, ist dies dem DJ vor der Veranstaltung mitzuteilen, so dass er die Möglichkeit hat, die gespielten Lieder zu notieren.
f) Falls im Vertrag festgehalten, ist ein Hotelzimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit in Nähe des Veranstaltungsortes für den DJ zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Kosten für die Übernachtung sind vom Kunden zu tragen.

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9 . Anlieferung, Abtransport
a) Der Kunde hat für die Anlieferung und den Abtransport einen geeigneten Parkplatz für LKW, Transporter, PKW (je nach Umfang der Technik) bereitzustellen, so dass ein Be- und Entladen ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, sowie ohne Gefährdung von Event Media Wendrock erfolgen kann. Der Parkplatz muss sich in unmittelbarer Umgebung des Veranstaltungsortes befinden.
b) Sollte kein geeigneter Parkplatz vorhanden sein und Event Media Wendrock daher gezwungen sein, verkehrswiderrechtlich zu parken bzw. zu halten, so sind sämtliche Folgekosten (Verwarngelder, Abschleppgebühren etc.) durch den Kunden zu tragen.
c) Der Veranstaltungsort muss möglichst barrierefrei zugänglich sein und Event Media Wendrock ein problemloses Ein- und Ausladen sowie einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau gewährleisten. Sollte dies nicht möglich sein, so ist dies vom Kunden vor Ausführungsbeginn der Leistung mitzuteilen. Event Media Wendrock ist in diesem Fall berechtigt, Kosten für einen Mehraufwand zu verlangen (siehe auch 9d).
d) Bei Veranstaltungsorten, die nur schwer zugänglich sind, ist Event Media Wendrock (auch im Nachhinein) berechtigt, einen Aufbauzuschlag in angemessener Höhe zu erheben. Dieser richtet sich nach Zeit- und Mehraufwand für den Aufbau.

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10 . Übersichtlichkeit, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtstand
Die Überschriften dienen ausschließlich der besseren Übersichtlichkeit und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Sollten einzelne der vorherstehenden Bestimmungen nicht gültig oder (schwebend) rechtlich unwirksam werden, werden alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt werden kann. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Event Media Wendrock und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit gesetzlich zulässig ist Frankfurt/Oder Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten..

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Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalte
 

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